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Schlüsselordnung
der Neuwieder Ruder-Gesellschaft 1883 e.V.

(Stand: Oktober 2006)

 

Der Schlüsselfinderanhänger ist die "Lebensversicherung" gegen Verluste. Er ist immer am Schlüssel zu führen. Ersatzschlüsselfinderanhänger sind im Vorstandszimmer verfügbar.

 

Für die Schlüsselausgabe zur NRG Immobilie gilt der Grundsatz:
"So wenig wie möglich, so viel wie nötig !"




Kurzübersicht für die Mitgliederschlüssel (Schlüsselgruppe "D"):
Wer ist berechtigt, einen Schlüssel zum Bootshaus zu erhalten ?
> Zuverlässige Mitglieder der Sportabteilungen mit Funktionsverantwortung (Trainer, Übungsleiter, Ob- und Steuerleute), die zur Ausübung Ihrer sportlichen Tätigkeit jederzeit Zutritt zum Bootshaus haben müssen. Mindestalter 16 Jahre. Die Schlüsselvergabe ist ferner durch den zuständigen Abteilungsleiter zu befürworten.
Mit Schlüsselübernahme verpflichtet sich der Inhaber, die die folgenden Punkte zu beachten:
1. Ein Schlüsselfinderanhänger befindet sich immer am Schlüssel.
2. Am Schlüssel werden keine Hinweise angebracht, die auf eine Zugehörigkeit zum Bootshaus schließen lassen würden. Mit dem Schlüssel wird umsichtig umgegangen.
3. Der Schlüssel wird nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
4. Beim Verlassen des Bootshauses wird auf verantwortungsvollen Verschluss der Türen und Tore geachtet.
5. Auf Aufforderung, spätestens bei Beendigung der mit der Schlüsselausgabe verbundenen Tätigkeit (bzw. der Mitgliedschaft) wird der Schlüssel automatisch an die NRG zurückgegeben.

 


Hinweise für Mitglieder, die keinen eigenen Schlüssel haben, aber den Kraftraum "Power Station" nutzen möchten:
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Nähere Details sind auf der Kraftraumseite veröffentlicht.







Download der vollständigen NRG-Schlüsselordnung als pdf-Dokument











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