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"Jeder
zusätzliche Euro
bringt uns wieder ein Stück weiter"

Merkblatt zum Ausdrucken:

Was wäre die NRG heute, wenn es im Laufe
der Vereinsgeschichte nicht immer wieder Mitglieder und Freunde gegeben
hätte, die dem Verein in besonderer Weise finanziell unterstützt
hätten ?
Egal ob 20, 50, 100, 200 Euro oder mehr, in
der heutigen Zeit, in der Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
immer geringer und seltener werden, sind Sportvereine wie die NRG mehr
denn je auf Spenden von Mitgliedern, Gönnern oder der Wirtschaft
angewiesen.
Solche Spenden werden oft sogar noch von Vater Staat honoriert, wenn die
Spende steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden kann.
Durch die Änderung des Spendenrechtes per 1.1.2000 hat die NRG nun
sogar die Möglichkeit, für den Empfang von Geldspenden auf amtlichen
Vordrucken eine Bescheinigung auszustellen, die zur Vorlage beim Finanzamt
genutzt werden kann.
So einfach funktioniert eine Geldspende:
im deutschen Zahlungsverkehrsformat:
MUSTER
oder im neuen europäischen Zahlungsverkehrsformat (SEPA):
MUSTER
Sofern die Spende zweckgebunden sein soll, sollten Sie dies speziell vermerken,
zum Beispiel:
"Spende für Ruderabteilung"
oder
"Spende für Torwartausrüstung"
oder
"Spende zur Schuldentilgung" oder
"Spende für Clubraum" usw.
Nach Erhalt der Spende erhalten Sie vom NRG-Schatzmeister eine Bescheinigung
auf einem vom Finanzamt anerkannten Vordruck zugesandt.
Vielen Dank
!
Durch eine Geldspende erhöht sich automatisch der Haushaltsetat für
den die Spende eingegangen ist. Damit kann der Betrag direkt dem Bestimmungszweck
zugeführt werden.
Alle Spender werden - unabhängig vom Betrag - in das große
Spendenbuch der NRG eingetragen.
Aufwandsspenden
und Sachspenden:
Das neue Spendenrecht (gültig seit dem 1.1.2000) berücksichtigt
auch die sogenannten Aufwandsspenden und Sachspenden.
Das Spendenrecht ist jedoch hier in Teilbereichen sehr komplex und äußerst
erklärungsbedürftig. Es gilt, sehr umfangreiche Vorschriften
und Bedingungen zu beachten.
In jedem Fall sollten Mitglieder, die Ihre Aufwendungen (= entstandene
Kosten) oder einen Sachgegenstand der NRG spenden möchten, rechtzeitig
mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen, um zu erfragen, ob es auch hier die
Möglichkeit einer einer steuerlichen Bescheinigung gibt.
Sofern es keine steuerlichen Möglichkeiten gibt, bleibt trotzdem
der ideelle Gedanke und die gute Tat zum Wohl der NRG.
Bei Fragen zu Spenden können Sie sich
an unseren Schatzmeister wenden:
Herr Franklin Fleischhauer, Tel: 02631-47166.
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